Zum Hauptinhalt springen

Sanktionen bei Hartz IV und ALG I zum großen Teil unberechtigt

Pressemitteilung von Katja Kipping,

"Es ist ungeheuerlich", findet Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. "Die Sanktionen, die gegen Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld I verhängt werden, sind zum großen Teil unberechtigt." Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu "Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" (BT-Drs. 16/8011) hervor.

Darin gibt die Bundesregierung zu, dass die Zahl der Leistungskürzungen und Leistungsentzüge bei Hartz IV und beim Arbeitslosengeld I (ALG I) extrem gestiegen ist. Bei Hartz IV nahm sie von 2006 bis 2007 um 66 Prozent zu, beim ALG I um 21 Prozent. Gleichzeitig wird festgestellt, dass Widersprüche gegen die Sanktionen bei Hartz IV zu 35 Prozent und beim ALG I sogar zu 41 Prozent erfolgreich für die Betroffenen verlaufen. Ein ähnliches Bild bietet sich bei den Klagen gegen Sanktionen: In 38 Prozent (Hartz IV) bzw. 49 Prozent (ALG I) der Fälle gaben die beklagten Arbeitsgemeinschaften oder Agenturen für Arbeit voll oder teilweise zugunsten der Betroffenen nach.

Katja Kipping: "Den Betroffenen werden rechtswidrig die ohnehin viel zu geringe existenzielle Absicherung bzw. ihnen zustehende Versicherungsleistungen verwehrt. Dabei ist zusätzlich zu den offiziellen Zahlen mit einer extrem hohen Dunkelziffer zu rechnen, denn viele Betroffene kennen ihre Ansprüche und Rechte nicht genau und legen deswegen keinen Widerspruch ein.

Ich fordere die Stärkung der Rechtssicherheit der Betroffenen durch den sofortigen Ausbau einer unabhängigen Erwerbslosenberatung und die Abschaffung jeglicher Sanktionen: Hartz IV muss weg, die Sanktionen müssen weg, eine soziale repressionsfreie Grundsicherung muss her!"