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Rentenbesteuerung: Doppeltes Abkassieren muss noch vor der Wahl beendet werden

Pressemitteilung von Matthias W. Birkwald,

„Auch wenn die beiden konkreten Klagen keinen Erfolg hatten, ist heute dennoch ein guter Tag für alle Rentnerinnen und Rentner. Der Bundesfinanzhof hat dankenswerterweise erstmals Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung einer Doppelbesteuerung der Renten festgelegt. Die Bundesregierung hat vom Bundesfinanzhof eine regelrechte Klatsche einstecken müssen. Meine Einschätzung, dass die Doppelbesteuerung vor allem künftige Rentenjahrgänge betreffen wird, wurde voll und ganz vom Bundesfinanzhof bestätigt“, erklärt Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der Urteilverkündung des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Doppelbesteuerung. Birkwald weiter:

„DIE LINKE hat als erste Fraktion die Proteste von mittlerweile 142.000 Klägern und Klägerinnen gegen die Doppelbesteuerung ernst genommen. Schon im Mai 2019 haben wir die Bedenken des BFH-Richter Dr. Egmont Kulosa und die Stellungnahmen vieler Steuerexpertinnen und Steuerexperten aufgegriffen und einen Antrag mit einfachen Lösungsvorschlägen in den Bundestag eingebracht. Im Finanzausschuss waren sich am 29. Januar 2020 Gewerkschaften, Sozialverbänden und viele Sachverständige bei einer öffentlichen Sachverständigenanhörung einig: Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung war schlampig vorbereitet und führt in der Übergangsphase bei zu vielen heutigen und vor allem bei künftigen Rentnerinnen und Rentnern zu einer ungerechten Doppelbesteuerung. Die Bundesregierung darf sich jetzt nicht mehr wegducken. Sie muss das Vertrauen in eine gerechte Besteuerung wiederherstellen.

DIE LINKE fordert deshalb:

1. die sofortige Anhebung des Grundfreibetrags von 9.744 auf 14.400 Euro jährlich, um kleine und mittlere Renten steuerfrei zu stellen;

2. die Doppelbesteuerung der Renten so weit wie möglich einzudämmen und darum die Stufen bis zur vollständigen nachgelagerten Rentenbesteuerung von 2040 bis 2070 zu verlängern;

3. eine außerordentliche Rentenerhöhung, die zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau und einer automatischen Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags führen muss.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Rente auch netto wieder den Lebensstandard sichert und alle Rentnerinnen und Rentner – über das gesamte Leben betrachtet – von der nachgelagerten Besteuerung profitierten. Alle Rentnerinnen und Rentner müssen mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie sie vorher während ihres aktiven Berufslebens in Form von steuerpflichtigen Beiträgen eingezahlt haben!“