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Regierungskoalition verletzt Minderheitsrechte der Opposition im Untersuchungsausschuss

Pressemitteilung von Norman Paech,

Der Obmann der Fraktion DIE LINKE im BND-Untersuchungsausschuss, Norman Paech, erklärt:

"Die Regierungsfraktionen weigern sich, in einem wohl einmaligen Akt des Verfassungsbruchs, einen wirksamen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) umzusetzen. Dieser hatte bereits in der letzten Woche entschieden, dass der Untersuchungsausschuss einen von der Ausschussmehrheit abgelehnten zulässigen Beweisantrag des Abgeordneten Norman Paech, Fraktion DIE LINKE, beschließen muss.

Gestern hat der BGH den Antrag abgelehnt, die Vollstreckung dieser Entscheidung auszusetzen, bis über die Beschwerde der Regierungsfraktionen entschieden worden ist.

Der Versuch der Regierungsfraktionen, den Vollzug der Entscheidung des BGH zu verhindern, ist damit juristisch gescheitert. Dennoch haben sich die Koalitionsfraktionen heute geweigert, über den streitigen Beweisantrag abzustimmen. Sie hätten sich lediglich der Stimme enthalten können.

Die Regierungsfraktionen entziehen sich mit diesem Obstruktionsverhalten der Erfüllung ihres parlamentarischen Untersuchungsauftrages."