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Pfändungsfreigrenzen für Rentner

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

Der Petitionsausschuss des Bundestags hat sich heute fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen für Schuldner auch für Rentner einzuführen. Bisher können Forderungen der Sozialleistungsträger mit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgerechnet werden, während für Schuldner, die keine Rentenbezieher sind, Pfändungsfreigrenzen gelten.

"Die derzeitige Rechtslage diskriminiert die Rentner", so Kersten Naumann, Ausschussvorsitzende und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. "Schuldner wird ein Freibetrag eingeräumt, damit ihnen eine gesicherte Existenz ermöglicht wird. Das muss auch für Rentner gelten.

Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass ein Änderungsbedarf vorliegt und fordert die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen."