Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., Oskar Lafontaine:
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer fordert den Gesetzgeber auf, für eine einheitliche und transparente Bewertung der verschiedenen Vermögensarten zu sorgen. Die derzeitige Bewertung ist verfassungswidrig.Das ruft Erinnerungen wach: Vor genau zehn Jahren ist die Vermögenssteuer aus eben diesem Grund ausgesetzt worden. Der Deutsche Bundestag hat es bis heute versäumt, eine verfassungskonforme Bewertung der unterschiedlichen Vermögensarten vorzunehmen.
Die Aussetzung der Vermögenssteuer trifft den sozialen Rechtsstaat an einer zentralen Stelle. Davor hat bereits der Verfassungsrichter Böckenförde im Urteil von 1995 zur Vermögenssteuer gewarnt. „Im Eigentum gerinnt die Ungleichheit der freigesetzten Gesellschaft zur Materie und wird Ausgangspunkt neuer Ungleichheiten“, wusste Böckenförde schon damals und sah dadurch die freiheitliche Rechtsordnung selbst gefährdet.
Mehrwertsteuererhöhung, sinkende Reallöhne und die Kürzung sozialer Leistungen auf der einen Seite und steigende Gewinne und Unternehmenssteuersenkungen auf der anderen Seite haben seitdem die Umverteilung von unten nach oben dramatisch beschleunigt.
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer gibt es keine Ausreden mehr: Die Bundesregierung muss endlich auch die Voraussetzungen für die Wiedererhebung einer Vermögenssteuer schaffen.