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Nötigungs-Verfahren gegen Heilmann eingestellt

Pressemitteilung,

Der Sprecher der Fraktion DIE LINKE teilt mit:

Das Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gegen den Bundesabgeordneten der LINKEN, Lutz Heilmann, ist von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lübeck eingestellt worden. Grundlage dafür sind die Paragrafen 153, Abs. 1, Satz 2 sowie 170, Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO), wie die Staatsanwaltschaft Mitte Februar in einem Schreiben an den Rechtsanwalt von Heilmann, das jetzt bekannt wurde, mitgeteilt hat. Die Fraktion DIE LINKE sieht damit ihr Mitglied Lutz Heilmann in vollem Umfang von den Vorwürfen entlastet.