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Nicht auf das Urteil warten - Online-Durchsuchungen sofort stoppen

Pressemitteilung von Jan Korte,

Zur heutigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Klagen gegen Online-Durchsuchungen erklärt Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion DIE LINKE:

Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über Klagen gegen die umstrittenen Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen begonnen. Ich gehe davon aus, dass das Verfassungsgericht in der Kontinuität seiner Rechtssprechung der Online-Durchsuchung einen Riegel vorschieben wird.

Online-Durchsuchungen sind unverhältnismäßig und ein Eingriff in den Kernbereich der privaten Lebensführung. Sie machen aus Menschen gläserne Bürger. Das Verfassungsgericht selbst hat immer wieder zu Gunsten des Schutzes dieses Kernbereichs geurteilt und zahlreiche Schnüffelgesetze kassiert. Ich finde es fatal, wenn Innenminister die Bürger vor allem als Risiko für den Staat sehen und somit jeden Eingriff in die Grundrechte rechtfertigen wollen. Diese Logik muss ein Ende haben.

Urteilt das Gericht gegen die Online-Durchsuchungen, wäre das eine weitere Schlappe für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er sollte nicht auf das Urteil warten, sondern die Pläne zur Online-Durchsuchung sofort zurückziehen. Gleiches ist dem FDP-Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen zu empfehlen. Die SPD sollte ihr ewiges Hin und Her beenden und sich endlich klar gegen Online-Durchsuchung und damit für Rechtsstaat und Demokratie positionieren.