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Nachteilsausgleich auch im Krankenhaus

Pressemitteilung von Ilja Seifert,

"Die Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus ist auch durch die Gesundheits- und Pflegereform nicht besser geworden. Das im Juni von der Regierung verabschiedete Gesetz über die Mitnahme von Assistenz im Krankenhaus trägt nur unwesentlich dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen die Behandlung und begleitende Assistenz erfahren, die sie benötigen. Das aber fordert die UN-Behindertenrechtskonvention", unterstützt der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Ilja Seifert, die Kritik der Bethel-Geschäftsführung an der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen. Seifert weiter:

"Die Behandlung nach Fallpauschalen ist nicht bedarfsgerecht. Wer behindert und krank ist, benötigt zusätzliche Pauschalen für Assistenz, Anleitung usw. Personen, die Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus begleiten - das können Angehörige oder auch die Pflegerinnen und Pfleger vor Ort sein - brauchen zusätzliche Mittel. DIE LINKE schließt sich der Forderung des Bethel-Geschäftsführers Michael Seidel an: Die Kostenträger im Gesundheitswesen müssen den notwendigen Mehrbedarf der Kliniken - und ich füge hinzu: auch der Assistentinnen und Assistenten - finanzieren."