Zu in den Medien wiedergegebenen Überlegungen, bei der konstituierenden Sitzung des Bundestages dessen Präsidenten nicht zu wählen, um Spielraum in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD zu gewinnen, erklärt Dagmar Enkelmann, Mitglied der Fraktion Die Linke.:
Der Bundestagspräsident als Gegenstand eines Kompensationsgeschäfts im Koalitionsdeal zwischen Union und SPD - darin kommt eine Missachtung des Parlaments zum Ausdruck, wie sie deutlicher kaum hätte ausfallen können. Diejenigen, die seit Tagen versuchen, das Wahlergebnis durch immer neue Geschäftsordnungstricks zurechtzubiegen, sägen an dem Ast, auf dem sie sitzen. Sie nehmen weiteren Vertrauensverlust in die Demokratie in Kauf. Damit muss endlich Schluss sein. Bei der Konstituierung des Bundestages werden Präsident/in, Stellvertreter/innen und Schriftführer/innen gewählt. Das ist nicht nur gute Sitte und entspricht der Geschäftsordnung, sondern ist Voraussetzung dafür, dass der Bundestag seine geregelte Arbeit aufnehmen kann. Und das ist spätestens 30 Tage nach der Wahl Verfassungsauftrag.
Missachtung des Parlaments
Pressemitteilung von Dagmar Enkelmann,
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