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Mini-Quote wird mit Verfassungsbruch erkauft

Pressemitteilung von Cornelia Möhring,

"Die Sachverständigen haben der Bundesregierung für die geplante Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) eine gehörige Ohrfeige erteilt. Was die Bundesregierung vorgelegt hat, ist mit dem Grundgesetz und dem Europarecht nicht vereinbar", erklärt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Tatsache, dass mit der Einführung der Quote für Aufsichtsräte gleichzeitig das Bundesgleichstellungsgesetz abgeschwächt werden soll. 'Verfassungswidrig' ist das Urteil namhafter Sachverständiger der Koalitionsfraktionen wie etwa dem Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Dr. Torsten von Roetteken, Herausgeber des führenden BGleiG-Kommentars, und Dr. Martin Heidebach, Co-Autor eines Gutachtens von Prof. Papier, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, aber auch von Kristin Rose-Möhring, Gleichstellungsbeauftragte des Familienministeriums. "Wo Männer im öffentlichen Dienst unterrepräsentiert sind, sollen sie in Zukunft bei Einstellung und Aufstieg bevorzugt werden. Die Einführung einer 'Männerquote' aber missachtet die strukturelle Diskriminierung von Frauen. Dass Männer in bestimmten Bereichen unterrepräsentiert sind, spricht mehr für die mangelnde Attraktivität des Arbeitsplatzes als für ihre Benachteiligung." Möhring weiter:




"Das Teilhabegesetz wird nach den langen und zum Teil lustlosen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung nun im Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht, ohne auf die Sachverständigen zu hören. Es ist unverantwortlich, für eine Mini-Quote die strukturelle Frauenförderung zu opfern. Während die Quote ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist, ist die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes ein Riesensprung zurück. Wir fordern daher die getrennte Abstimmung im Parlament."