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Mindestlohn-Gutachten weist Union in die Schranken

Pressemitteilung von Klaus Ernst,

"Wer Rentnern, Studierenden oder Saisonarbeitern den Mindestlohn verwehren will, begibt sich verfassungsrechtlich auf ganz dünnes Eis", erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass Ausnahmeregelungen beim geplanten Mindestlohn gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen. Ernst:

"Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn wird seine Wirkung nur dann entfalten können, wenn Frau Nahles das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ernst nimmt. Sie darf dem Drängen von CSU und Wirtschaftsverbänden nicht nachgeben. Andernfalls sind Klagen gegen den Mindestlohn durch die Arbeitsgerichte programmiert.

DIE LINKE wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Mindestlohn ohne Einschränkungen in allen Regionen, für alle Branchen und alle Beschäftigten mit Arbeitsvertrag gilt. Einen neuen Niedriglohnsektor unterhalb des Mindestlohns darf es nicht geben."