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MDR zu Gegendarstellung und Unterlassung verpflichtet

Pressemitteilung,

"Es war zu erwarten, dass sich die Versuche im Immunitätsausschuss, eine neue Untersuchung gegen Gregor Gysi vom Zaune zu brechen als reines Wahlkampfgetöse erweisen", kommentiert der Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Thalheim die heutige Entscheidung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. "Die Behauptung der parteipolitisch geprägten gegnerischen Ausschussmehrheit, dass es bei der Feststellung einer inoffiziellen Tätigkeit von Gregor Gysi für das MfS bleibe, wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtig." Thalheim weiter:

"Die Ausschussmehrheit lässt bei ihrem erneuten ungesetzlichen Vorurteil vollkommen außer Acht, dass ihre Bewertung vor keinem Gericht Bestand hatte. Erst heute hat das Oberlandesgericht Dresden den Mitteldeutschen Rundfunk zu drei Gegendarstellungen in der nächsten ‚Fakt’-Sendung verurteilt, nachdem der MDR zuvor in drei Fällen bereits vom Landgericht Hamburg zur Unterlassung von Behauptungen verpflichtet worden ist, die den Eindruck erwecken, Gregor Gysi habe im Fall Havemann wissentlich und willentlich mit der Staatssicherheit der ehemaligen DDR zusammengewirkt.

Die Urteile der unabhängigen Gerichtsbarkeit machen immer wieder deutlich, dass alle parteipolitischen Versuche, Gregor Gysi eine Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit der DDR anzudichten, zum Scheitern verurteilt sind."