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LINKE fordert Gesetz für Radar-Opfer

Pressemitteilung von Gregor Gysi,

„Nach der höchstrichterlichen Ablehnung einer Entschädigung für NVA-Radarsoldaten muss der Gesetzgeber schnellstmöglich tätig werden“, fordert der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi. DIE LINKE hat deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Regelung aufgefordert wird, auf deren Grundlage strahlengeschädigte Angehörige der NVA, deren Familienmitglieder und Hinterbliebene aus der DDR in gleichem Maße zu entschädigen wie strahlengeschädigte Angehörige der Bundeswehr, deren Familienmitglieder und Hinterbliebene aus den alten Bundesländern.

In der Begründung des Antrages wird klargestellt: „Die Bundesregierung muss sich ihrer Verantwortung stellen: Nachdem sie das Aktivvermögen der NVA übernommen hat, muss sie auch die Passiva übernehmen und damit die Verantwortung für die strahlengeschädigten ehemaligen NVA Angehörigen, deren Familienmitglieder und Hinterbliebenen.“

Und weiter: „Im Verteidigungsausschuss des Bundestages wurde 2003 der Radarbericht vorgelegt. Die Radarkommission vertritt im Radarbericht die Position, dass die betroffenen Strahlengeschädigten der NVA gegenüber den Strahlengeschädigten der Bundeswehr benachteiligt werden. Der Bericht kommt zur Schlussfolgerung, dass die Ansprüche der Radargeschädigten berechtigt sind und dass eine unkomplizierte Anerkennung und damit Entschädigung der Betroffenen erfolgen sollen. Der Verteidigungsausschuss empfiehlt, die Schlussfolgerungen des Radarberichts „…im Prinzip eins zu eins umzusetzen…“.

Im Bericht des Wehrbeauftragten 2006 (BT-Dr. 16/850) wird gleichfalls eine Lösung im Sinne der NVA-Betroffenen gefordert. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage eines Betroffenen mit der Begründung abgewiesen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht generell für in der DDR entstandene Schäden hafte. Erforderlich sei ein spezielles Gesetz. Dieses soll nun in Form eines Radaropfer-Entschädigungsgesetzes erarbeitet und dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden.“