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Letzte Chance nutzen: Dienstleistungsrichtlinie ändern

Pressemitteilung von Ulla Lötzer,

Zur heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages zur EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt Ulla Lötzer, Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. für internationale Wirtschaftspolitik und Globalisierung:

Die ausführlichen Stellungnahmen zur Bundestagsanhörung von DGB, Ver.di und IG Bau belegen klar und unmissverständlich, dass trotz des langen Ringens um die EU-Dienstleistungsrichtlinie weiterhin mit Arbeitsplatzabbau und der Ausweitung von Niedriglöhnen im Dienstleistungssektor zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund ist das Verhalten des Bundesregierung skandalös: „Herr Würmeling und Herr Glos setzen vor der zweiten und abschließenden Lesung im Europäischen Parlament die gewählten Europaabgeordneten unter massiven Druck und sprechen sich gegen jede Änderung aus.“

Das muss sich nach den Ergebnissen der Anhörung ändern: Gewerkschaften und auch der Deutsche Landkreistag benennen klare Minimalanforderungen:
- Die Dienstleistungsrichtlinie darf nicht für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und nicht für soziale Dienstleistungen gelten!
- Es muss dem demokratisch legitimierten nationalen Gesetzgeber überlassen bleiben, Qualitäts- und Sozialstandards gegenüber ausländischen Dienstleistern einzufordern und durchzusetzen.
- Der Schutz der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitender Tätigkeit insbesondere in Form von Leiharbeit muss lückenlos geregelt und verbessert werden.

Wir fordern Bundesregierung und Europaparlament auf, sich für diese notwendigen Änderungen einzusetzen.

In den nächsten Jahren werden wir gemeinsam mit Gewerkschaften die Umsetzung in nationales Recht kritisch begeleiten und unsere Alternativen für ein soziales Europa im Interesse der Beschäftigten deutlich machen: Gesetzliche Mindestlöhne und die Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen, der Schutz der Daseinsvorsorge vor jeder weiteren Privatisierung und die Durchsetzung von gewerkschaftlichen Rechten und strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr kommen jetzt erst Recht auf die Tagesordnung.