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Leistungskürzungen in der Unfallversicherung vom Tisch

Pressemitteilung von Volker Schneider,

Die Bundesregierung will zunächst nur die Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung reformieren. Damit ist nach Aussagen der beiden Staatssekretäre im SPD-geführten Bundesarbeitsministerium Tiemann und Thönnes eine Leistungsrechtsreform in dieser Legislaturperiode vom Tisch. Hierzu erklärt Volker Schneider, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

Wir freuen uns, dass die Reform des Leistungsteils in der Unfallversicherung in dieser Legislaturperiode endgültig vom Tisch ist. Das Bundesarbeitsministerium kommt damit den zentralen Forderungen der Linken nach: Die Organisationsreform wird damit von der Leistungsrechtsreform abgekoppelt. Gerade die geplante Reform im Leistungsrecht hätte zu erheblichen Einbußen und Nachteilen bei den Versicherten geführt.

Auch im organisationsrechtlichen Teil musste das Bundesarbeitsministerium zurückrudern: Das ursprüngliche Ziel, durch einen Systemwechsel in der Organisationsstruktur Einsparungen von 20 Prozent in der Verwaltung zu erreichen, musste ebenfalls fallen gelassen werden.

Den Erfolg eines vorläufigen Stopps der Leistungsrechtsreform gilt es jetzt, in den Gesetzgebungsprozess des Organisationsrechts mitzunehmen. Vor allem müssen nun die Interessen der Beschäftigten in der Selbstverwaltung ausreichend berücksichtigt werden. Zusammen mit Gewerkschaften und Sozialverbänden werden wir auch weiterhin den Herren Tiemann und Thönnes genau auf die Finger schauen.