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Leiharbeit: Unternehmerverbände stellen Prinzip der Lohngerechtigkeit in Frage

Pressemitteilung von Werner Dreibus,

Wer die Ansicht vertritt, dass der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Leiharbeit nicht gilt, wie Vertreter von Unternehmen es heute vor dem Wirtschafts- und Sozialausschuss des Bundestags getan haben, stellt aus Sicht von Werner Dreibus ein Grundprinzip des deutschen Arbeitsrechts in Frage. Der stellvertretende Vorsitzende und gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE weiter:

In der heutigen Anhörung, die auf Initiative der LINKEN stattfand. haben Betriebsräte, Wissenschaftler und Vertreter des DGB deutlich gemacht, dass Leiharbeit in der gegenwärtigen Form ein Einfallstor für ungerechte Bezahlung ist. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter gehen heute mit bis zu 50 Prozent weniger Lohn nach Hause als ihre fest angestellten Kolleginnen und Kollegen, die die gleiche Arbeit machen.

Die am Freitag dieser Woche im Bundestag anstehende Entscheidung über einen Gesetzentwurf meiner Fraktion, der gleichen Lohn für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter fordert, wird zum Testfall. Die Regierungsfraktionen sind aufgefordert Farbe zu bekennen: Wollen sie das Sozialstaatsprinzip auch in der Frage der Lohngerechtigkeit verteidigen oder bereiten sie den Rückfall in die Ungerechtigkeit der Arbeitswelt des 19. Jahrhunderts vor.