Zu einem Beschluss des Hamburger Landgerichtes erklärt Michael Schlick, stellvertretender Pressesprecher der Fraktion DIE LINKE:
„Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 9.7.2008 die Behauptung, dass Gregor Gysi ein ,Ex-Stasi-Zuträger´ sei, als üble Nachrede unter Strafandrohung untersagt. Die Entscheidung erging gegen den Axel-Springer-Verlag.Damit ordnet sich auch wieder die Rechtssprechung, dass auch gegen einen Ostdeutschen und einen Linken die üble Nachrede verboten bleibt.“