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Koalition fährt mit Dampfwalze durch die Kassenlandschaft und provoziert Beiträge von bis zu 20 Prozent

Pressemitteilung von Martina Bunge,

Heute fand eine zweite öffentliche Anhörung zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt, bei der die Entschuldung der gesetzlichen Krankenkassen beraten wurde. Zu dieser zweiten Anhörung ist es durch die Intervention der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Martina Bunge, Fraktion DIE LINKE., gekommen, nachdem die Regierungsfraktionen in einer Nacht- und Nebelaktion die Entschuldung der Krankenkassen als Bestandteil der verschobenen Gesundheitsreform plötzlich im Huckepackverfahren auf das inhaltlich damit kaum zusammenhängende Vertragsarztrechtsänderungsgesetz draufsattelten.

Darin sollen die Krankenkassen zu einer raschen Entschuldung innerhalb der nächsten 1 bis 2 Jahre verpflichtet werden. Diese schwerwiegenden Eingriffe in die Kassenlandschaft gefährden nach Einschätzung der meisten Sachverständigen die Wettbewerbsfähigkeit und das Überleben vieler Kassen. Dabei handelt es sich vor allem um große Versorgerkassen, bei denen viele Menschen mit Mehrfacherkrankungen und alte Menschen versichert sind. Eine Schuldenübernahme im Umlageverfahren bzw. zur Entschuldung erforderliche Beitragssätze von z.T. über 20% bedrohen ganze Kassensparten in ihrer Existenz. Martina Bunge: „Die Koalition spielt Harakiri mit den Kassen und zerstört das Vertrauen der Versicherten. Wer so mit der Dampfwalze über die Kassenlandschaft fährt, macht die Versicherten und die Leistungserbringer (als mögliche Gläubiger insolventer Kassen) zu Leidtragenden. Es spricht nichts gegen eine Verringerung der Kassenzahl, aber doch in einem geordneten Prozess und nicht als Folge einer Hauruck-Entschuldung.“

In der Anhörung machten die Sachverständigen umfassende Änderungsvorschläge hinsichtlich der Entschuldung der Kassen, hinterfragten die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Regelungen und plädierten zumindest für eine zeitliche Verschiebung. DIE LINKE lehnt das Gesetzvorhaben entschieden ab.

Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz in seiner ursprünglichen Form sollte vor allem der in den neuen Bundesländern schon existenten bzw. drohenden ärztlichen Unterversorgung entgegengewirkt werden und die Sozialgesetzgebung Änderungen im Berufsrecht nachvollziehen. Über dieses Vorhaben wurde im Rahmen eines geregelten parlamentarischen Verfahrens schon im Bundesrat sowie im Bundestag in erster Lesung beraten. Schon am Mittwoch dieser Woche soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz zusammen mit den Regelungen zur Kassenentschuldung im Gesundheitsausschuss abschließend beraten und 2 Tage später mit der 2. und 3. Lesung die parlamentarischen Hürden genommen haben. Somit wären dann diese Paragrafen, die für viele Kassen den Todesstoß bedeuten können, ganze 9 Tage in der parlamentarischen Debatte gewesen.