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Kinderschutz ist mehr als verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen

Pressemitteilung von Diana Golze,

"Die Forderung nach verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen für Kinder allein ist keine ausreichende Antwort auf die furchtbaren Taten der letzten Tage", erklärt Diana Golze, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, vor dem Hintergrund mehrerer Fälle von Kindesvernachlässigung und Kindstötung.

Niemand darf sich die Antworten auf die in den letzten Tagen bekannt gewordenen Fälle von Kindesmisshandlung und Kindstötung zu leicht machen. Ein zuverlässiger Kindesschutz erfordert einen ganzen Strauß von Aktivitäten.

DIE LINKE fordert schon lange Netzwerkstrukturen, die da ansetzen, wo Kinder und ihre Familien sind. Nur eine effektive Zusammenarbeit von flächendeckenden Kinderbetreuungsangeboten, Jugendämtern, Vereinen und Verbänden als Träger der freien Jugendhilfe, von Beratungsangeboten, Kinderärzten und Hebammen kann für betroffene Kinder und deren Familien die nötige Hilfe und Unterstützung bieten.

Der Staat hat die Aufgabe, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern zu gewährleisten. Deshalb müssen Kommunen finanziell in der Lage sein, die dafür notwendigen Netzwerke aufzubauen. Dazu gehören personell gut ausgestattete Jugendämter mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso wie Kitas für alle Kinder und offene Freizeitangebote.

Mit diesen Aufgaben werden die Kommunen bislang meist allein gelassen. In kaum einem anderen Bereich wurde in den letzten Jahren derart gespart, wie in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Folge ist, dass nicht selten ein Jugendamtsmitarbeiter für bis zu 150 Fälle zuständig ist. Wer also mehr Verbindlichkeit bei den Vorsorgeuntersuchungen fordert, was ich unterstütze, der muss auch dafür sorgen, dass die Jugendämter vor Ort diese Verbindlichkeit auch gewährleisten können.

Wir fordern von der Bundesregierung Antworten und Initiativen, die über Modellversuche hinausgehen. Der Schutz des Kindeswohls ist das Wächteramt des Staates laut Grundgesetz. Deshalb muss auf Bundesebene eine einheitliche Regelung gefunden werden. Diese darf nicht den einzelnen Bundesländern überlassen bleiben.