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Keine weiteren Verschlechterungen beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz!

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

Zur heutigen Ablehnung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch die unionsgeführten Länder im Bundesrat erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Sevim Dagdelen:

Die geforderten Nachbesserungen schränken die Handlungsoptionen von Betroffenen weiter ein, sich effektiv gegen Diskriminierungen in der Arbeitswelt und im zivilen Rechtsverkehr zu wehren. Aber nur ein Gesetz, das alltagstauglich ist und in der Durchsetzung zu spürbaren Veränderungen führt, verdient seinen Namen. Alles andere wäre Symbolpolitik.

Ich kann die Große Koalition deswegen nur noch auffordern, dem Druck der unionsgeführten Länder nicht nachzugeben, sondern im Sinne der Betroffenen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nachzubessern. So ist statt der Streichung des Klagerechts von Betriebsräten ein umfassendes Verbandsklagerechts bei Benachteiligungen im Beruf aber auch im zivilen Rechtsverkehr notwendig: Nur mit einem Verbandsklagerecht können Betriebsräte auch unabhängig von der Zustimmung der Betroffenen klagen. Denn Diskriminierte scheuen normalerweise die Konfrontation mit ihrem Arbeitgeber, solange sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nur mit einem Verbandsklagerecht können über Einzelfälle hinaus auch strukturelle Diskriminierungen wie z.B. in Tarifverträgen bekämpft werden.

Der Streit über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz der letzten Wochen hat vor allem eins deutlich gemacht: In Deutschland mangelt es weiterhin am politischen Willen, endlich eine wirkliche Antidiskriminierungskultur zu gestalten. Es ist jedoch ein überfälliger Schritt, Mindeststandards festzulegen, die in anderen europäischen Ländern längst gang und gäbe sind.