“Ein glaubhafter Politikwechsel im Umgang mit Terrorverdächtigen setzt eine Strafverfolgung der Folterer voraus. Wer Methoden angewendet hat, die eindeutig gegen internationale Menschenrechtskonventionen verstoßen, kann nicht „gutgläubig“ gehandelt haben. Selbst wenn man den Tätern dies zugestünde, müssten aber jedenfalls die für die Anordnung der Vernehmungsmethoden Verantwortlichen strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden“, kritisiert Norman Paech die Zusicherung von US-Präsident Obama, CIA -Mitarbeiter, die gefoltert haben, hätten keine Strafverfolgung zu befürchten. Der außenpolitische Sprecher und Obmann im BND-Untersuchungsausschuss der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Der Gleichheit vor dem Recht widerspricht es grundlegend, wenn die USA die Verfolgung von Kriegsverbrechen in Afrika und andernorts fordern, zugleich aber die eigenen Täter schont. Bleibt es bei dieser Entscheidung, so bedeutet das einen schweren Rückschlag für die Durchsetzung des 1998 von allen Staaten einschließlich der USA im Römischen Statut beschlossenen INTERNATIONALEN Strafrechts.“
Kein Freibrief für CIA-Folterer
Pressemitteilung von Norman Paech,
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