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"Job-Wunder" nach DIHK-Manier bedeutet weitere Entrechtung der Beschäftigten

Pressemitteilung von Sabine Zimmermann,

"Die Vorschläge des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für ein neues ‚Job-Wunder’ sind absolut inakzeptabel und gehen an der Realität vorbei", kommentiert Sabine Zimmermann die Forderung von DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann nach einem weiteren Abbau von Arbeitnehmerrechten. "Der Abbau von Arbeitnehmerrechten in den Bereichen Kündigungsschutz, Befristung und Arbeitszeit ist in den letzten Jahren kontinuierlich vorangeschritten. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spielen die vom DIHK kritisierten Schutzregelungen schon jetzt praktisch keine Rolle mehr, weil sich die Arbeitgeber oft nicht mehr daran halten und die Betroffenen aus Angst ihre wenigen verbliebenen Rechte nicht mehr einfordern. Weitere 'Job-Wunder' dieser Art sind das Letzte, was wir brauchen. Im Gegenteil: Wir benötigen wieder mehr Regulierung und Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Prekarisierung der Arbeitswelt muss endlich gestoppt werden." Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:

"Arbeitgebervertreter tragen immer wieder die Legende vor, das Recht auf Teilzeit werde von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern exzessiv genutzt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Viele Beschäftigte arbeiten unfreiwillig in Teilzeit, würden gerne voll arbeiten, werden aber vom Arbeitgeber gezwungen, in oft nicht existenzsichernden Teilzeitarbeitsverhältnissen zu arbeiten. Zur Befristung von Arbeitsverhältnissen gibt es mittlerweile einen bunten Strauß an Möglichkeiten, von denen die Arbeitgeber rege Gebrauch machen. Der Kündigungsschutz wurde für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sukzessive verschlechtert. Bei der Arbeitszeitregelung für Auszubildende in der Gastronomie handelt es sich schon um eine Einschränkung des Jugendarbeitsschutzes. Dieser darf aber nicht zur Disposition gestellt werden, sonst haben wir irgendwann wieder Kinderarbeit in Deutschland. Generell darf sich das Arbeitsrecht nicht weiter zur Einbahnstraße der Entrechtung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entwickeln."