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Jetzt kommt es auf die nationale Umsetzung an!

Pressemitteilung von Ulla Lötzer,

Zum heutigen Beschluss des Europäischen Parlamentes zur Dienstleistungsrichtlinie erklärt Ulla Lötzer, Sprecherin für Internationale Politik und Globalisierung:

Mit der Zustimmung zur EU-Dienstleistungsrichtlinie hat das Europäische Parlament eine umfassenden Deregulierung, ein Sozial- und Umweltdumping in großem Maßstab in die Wege geleitet. Die Änderungen am ursprünglichen Entwurf, die mit viel Engagement und Protesten von Gewerkschaften, Attac und anderen gesellschaftlichen Bewegungen durchgesetzt werden konnten sind wichtige Teilerfolge. Sie ändern aber leider nichts an der grundsätzlichen Ausrichtung der Richtlinie gegen eine Harmonisierung von Standards auf hohem Niveau, gegen die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und gegen Umwelt- und Verbraucherschutz.
Nach wie vor müssen rund 30 Anforderungen an Dienstleistungserbringer von den Mitgliedstaaten sofort abgeschafft und weitere 60 dahingehend überprüft werden, ob sie erforderlich sind. Eine wirksame Wirtschaftsaufsicht und Kontrolle der Dienstleistungserbringer wird durch die Richtlinie stark eingeschränkt. Während sich „inländische“ Dienstleister jeweils vollständig an das „inländische“ Recht und Gesetz halten müssen, müssen grenzüberschreitende dies künftig nicht mehr. Dann sind nicht einmal mehr nach dem Buchstaben her „vor dem Gesetz alle gleich“. Das grenzt an politisch gewolltes Chaos und führt zu hoher Rechtsunsicherheit.
Deshalb kommt es jetzt darauf an, bei der nationalen Umsetzung das bestmögliche für die Bürgerinnen und Bürger daraus zu machen. Gerade vor dem Hintergrund der Richtlinie gewinnt ein gesetzlichen Mindestlohn und die Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen noch mal eine ganz neue Bedeutung. Nur so können die Beschäftigten im Dienstleistungsbereich vor einem Leben in Armut geschützt werden. Der Durchsetzung von gewerkschaftlichen Rechten im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr kommt eine Schlüsselstellung zu. Ebenso wie der möglichst weiten Beibehaltung von Kontroll- und strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten. Die öffentliche Daseinsvorsorge muss soweit als möglich vor jeder weiteren Privatisierung geschützt werden.