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Jetzt kommt es auf die nationale Umsetzung an!

Rede von Ulla Lötzer,

Rede von Ulla Lötzer im Deutschen Bundestag am 15.12.2006

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen,
Mit der Zustimmung zur EU-Dienstleistungsrichtlinie hat das Europäische Parlament eine umfassende Deregulierung, ein Sozial- und Umweltdumping in großem Maßstab in die Wege geleitet.

Eine Zeitlang sah es so aus, als würde die ursprüngliche Bolkestein-Richtlinie grundlegend geändert werden - so groß war die Wut der Bürgerinnen und Bürger über dieses Vorhaben. Die Änderungen am ursprünglichen Entwurf, die mit viel Engage-ment und Protesten von Gewerkschaften, Attac und anderen gesellschaftlichen Bewegungen durchgesetzt werden konnten sind wichtige Teilerfolge. Sie ändern aber leider nichts an der grundsätzlichen Ausrichtung der Richtlinie gegen eine Harmonisierung von Standards auf hohem Niveau, gegen die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und gegen Umwelt- und Verbraucherschutz.

Wenn die Bundesregierung in der Antwort zu unserer Großen Anfrage schreibt, die Dienstleistungsrichtlinie würde die Bedingungen für alle verbessern, so spricht die Realität eine andere Sprache: Mehr Wettbewerb, Deregulierung und Privatisierung haben im Schnitt zu sinkenden Kosten und höheren Gewinnen geführt und das durch Abbau von Arbeitsplätzen, Absenken von Reallöhnen und einer Ausweitung der prekären Beschäftigungsverhältnisse. Und zu höherer Konzentration, zur Verfestigung von privaten Monopolen und Oligopolen. Die Ergebnisse der Liberalisierung der Energiemärkte spricht hier doch deine deutliche Sprache. Mit der Dienstleistungsrichtlinie wird diese Entwicklung enorm forciert werden.

Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss hat deutlich gezeigt, dass die Richtlinie auch zu Rechtsunsicherheiten und zu tiefen Eingriffen in die nationalen Rechtssysteme führen wird. Rund 30 Anforderungen an Dienstleistungserbringer müssen von den Mitgliedstaaten sofort abgeschafft werden und weitere 60 dahingehend überprüft werden, ob sie erforderlich sind.

Zwar haben insbesondere Sie, Kolleginnen und Kollegen der SPD, sich in der Anhörung an der kritischen Diskussion beteiligt, ohne jedoch in einem einzigen Punkt daraus Konsequenzen zu ziehen.

Ein völlig unhaltbarer Zustand ist, dass nach dieser Dienstleistungsrichtlinie nicht einmal mehr nach dem Buchstaben her, in einem Land alle „vor dem Gesetz gleich“ sein werden. Das grenzt an politisch gewolltes Chaos und führt zu hoher Rechtsunsicherheit. Wie kann die Bundesregierung denn einem inländischen Handwerker ge-genüber rechtfertigen, dass dieser sich selbstverständlich in allen Punkten an die deutschen Gesetze zu halten hat, sein Konkurrent aus einem anderen EU-Land, der hier tätig wird, aber nicht? In der Antwort auf unsere Große Anfrage schreibt die Bundesregierung, das sei doch kein Problem sei, weil der andere Anbieter ja schon die Gesetze seines Herkunftslandes einhalten müsse. Dies wird jedoch niemanden beruhigen, der einen Auftrag verliert, weil er teurer anbieten muss. Stufe Zwei ist doch schon absehbar: die generelle Absenkung der Anforderungen im Inland. Und dann haben wir die Harmonisierung in der EU auf das jeweils niedrigste Niveau.

Ein großes Problem wird die Einschränkung einer wirksame Wirtschaftsaufsicht und Kontrolle der Dienstleistungserbringer. Die Kontrollrechte liegen zwar entgegen des Ursprungentwurfes beim Zielland, werden stark beschnitten. Es bleibt für nationale Behörden völlig unklar, welche Vorschriften denn nun gelten: Wenn Vorschriften des Ziellandes nach der Richtlinie für unzulässig erklärt werden, gelten dann diejenigen des Herkunftslandes? Oder gar keine Vorschriften mehr? Überhaupt wird es in der EU zu 25 unterschiedlichen Auslegungen kommen. Mehr Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher wird das nicht bringen und auch nicht für Unternehmen. Vom Dienstleister darf zukünftig keine Registrierung, keine Genehmigung, keine Zertifizierung und kein Beitritt zu einer Kammer mehr verlangt werden.

Leider ist es nicht gelungen, dass alle Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge aus der Richtlinie ausgenommen werden. Dazu sind die Aussichten auf profitable Geschäfte in Bereichen wie z.B. Weiterbildung, Kindergärten, Alten- oder Behindertenpflege zu verlockend. Diese Dienste am und für den Menschen sind jedoch ein Grundrecht und dürfen nicht den Regeln eines freien Marktes überlassen werden.

Eines ist jedoch heute schon klar: Viele Aspekte regelt die Dienstleistungsrichtlinie nur sehr ungenau. Die Folge ist absehbar: Viele strittige Fragen werden weiter delegiert an den Europäischen Gerichtshof. Die politische Gestaltung Europas wird an den europäischen Gerichtshof abgetreten. Dass sich ein Parlament das gefallen lässt ist ein Armutszeugnis für die Demokratie.

Wie der entscheidet, wissen wir: konsequent zugunsten der neoliberalen Wirtschafts- und Wettbewerbsdoktrin.
Jetzt kommt es darauf an, bei der nationalen Umsetzung das bestmögliche für die Bürgerinnen und Bürger daraus zu machen. Gerade vor dem Hintergrund der Richtlinie gewinnt ein gesetzlichen Mindestlohn und die Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen noch mal eine ganz neue Bedeutung. Nur so können die Beschäftigten im Dienstleistungsbereich vor einem Leben in Armut geschützt werden. Handeln Sie endlich.
Der Durchsetzung von gewerkschaftlichen Rechten im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr kommt eine Schlüsselstellung zu. Ebenso wie der möglichst weiten Beibehaltung von Kontroll- und strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten.

Die öffentliche Daseinsvorsorge muss soweit als möglich vor jeder weiteren Privatisierung geschützt werden. Die Bundesregierung fordern wir auf, einen Rechtsfolgebericht in die Wege leiten und dabei mit den betroffenen Branchen und Gewerkschaf-ten eine umfassende Information vorzubereiten, die der Öffentlichkeit, Betrieben und Selbstständigen zur Verfügung steht.