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IM-Vorwurf war und bleibt falsch

Pressemitteilung von Gregor Gysi,

Gregor Gysi, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, erklärt:

In einigen Medien wird erneut und zum Teil bösartig und frei von Kenntnis behauptet, dass ich als IM der Staatssicherheit tätig gewesen sei. Diese Behauptung war und bleibt falsch, auch wenn meine politischen Gegner sich das Gegenteil wünschen.

Unterstellt wird jetzt, dass ich 1979 in Bezug auf Robert Havemann als IM tätig gewesen wäre. Das ist schon deshalb absurd, weil erst ein Jahr später, d.h. im Herbst 1980, ein IM-Vorlauf zu mir angelegt wurde, um zu prüfen, ob ich als IM geeignet sei. Was sollte dieser ganze Vorgang, wenn ich schon ein Jahr oder länger als IM tätig gewesen wäre? Herr Gauck, nicht ich, hat immer erklärt, dass das Handwerkszeug der Staatssicherheit stimmte, weil man ansonsten niemanden belasten könne, über den ein IM-Vorgang angelegt war, und niemanden entlasten könnte, der observiert wurde. Herr Gauck erklärte, dass das MfS keinen Grund hatte, sich selbst zu beschwindeln. Wozu also sollte ein IM-Vorlauf zu mir 1980 gefälscht worden sein, wenn ich schon längst ein IM gewesen wäre? Nicht mal die Staatssicherheit konnte 1980 wissen, dass es heute eine Bundesbeauftragte gibt. Die Medien ignorieren auch, dass der IM-Vorlauf mit der Feststellung endete, dass ich als IM ungeeignet sei, nicht in Frage käme. Der IM-Vorlauf wurde archiviert und gegen mich eine Operative Personenkontrolle mit ausführlicher Begründung eröffnet. Auch das sollen dann wohl alles Fälschungen gewesen sein.

Für Robert Havemann habe ich mich entsprechend meinen Möglichkeiten in der DDR engagiert. Nachdem ich seine Vertretung übernommen habe, gab es kein neues Strafverfahren gegen ihn, keine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme mehr, der Hausarrest wurde aufgehoben, er konnte sogar mit Erich Honecker an Feierlichkeiten zum Jahrestag der Befreiung des Nazi-Zuchthauses Brandenburg teilnehmen. Der Erwerb eines zweiten Hauses auf seinem Grundstück durch einen IM konnte gerade durch mich verhindert werden. Worin besteht eigentlich der Vorwurf gegen mich?

Hinsichtlich des Herrn Erwin weiß ich heute nicht mehr, ob ich mal mit ihm im Auto gefahren bin und - wenn ja, worüber wir sprachen. Damals war er auf jeden Fall noch nicht mein Mandant. Ich kann auch nicht einschätzen, mit wem er gegebenenfalls anschließend über unser Gespräch sprach oder ob ich darüber mit Kollegen und Freunden gesprochen habe. Eine Information durch mich über ihn an die Staatssicherheit im Jahre 1979 ist absurder Unsinn. Mir wird vorgehalten, dass ich ihn später in der Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit aufgesucht und mit seinem Vernehmer über eine Verteidigungsstrategie gesprochen hätte. Leider konnte der Staatsanwalt damals anordnen, dass der Vernehmer der Staatssicherheit, solange die Ermittlungen dauerten, an dem Gespräch Anwalt-Mandant in der Haftanstalt teilnehmen durfte. Natürlich wurde bei solcher Gelegenheit mit dem Vernehmer darüber gesprochen, ob und wie eine schnelle Haftentlassung des Mandanten zu erreichen sei. Hätte ich dies nicht getan, hätte ich meine Anwaltspflichten verletzt.

Ich stelle immer wieder fest, dass irgendein einzelner Satz aus einer Stasi-Unterlage, der mich scheinbar belastet, hoch gejubelt und zur absoluten Wahrheit erklärt wird, während entscheidende Vorgänge unterschlagen und wenn nicht, dann als Fälschung oder Irrtum zurückgewiesen werden. Letzteres gilt zum Beispiel für eine Unterlage, die ich von Herrn Poppe für die Staatsanwaltschaft bekommen hatte und die an diesem Tage bei der Staatssicherheit übergeben wurde. Ich hatte den Text nur handschriftlich und inhaltlich anders, als er Schreibmaschine geschrieben bei der Stasi ankam. Herr Poppe hat ausgeschlossen, dass ich die Unterlage übergeben haben kann. Meine Gegner erklärten darauf hin, dass der Stasi-Vermerk falsch sei, es habe wahrscheinlich keine Übergabe gegeben, sondern einen Anruf von mir und dabei seien Übermittlungsfehler entstanden.

Die Methode, d.h. die verleumderische Praxis, bleibt gleich: Bestimmte Sätze der Staatssicherheit sind die absolute Wahrheit, andere sind gefälscht oder basieren auf einem Irrtum.