Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Wolfgang Neskovic, stellvertretender Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
"Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die weitreichenden und schrankenlosen Pläne von Innenminister Schäuble, dem Bundeskriminalamt die Online-Durchsuchung zur "Verhütung von Straftaten" zu ermöglichen, einen herben Rückschlag erlitten. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht - wie erwartet - die Online-Durchsuchung nicht für generell unzulässig erklärt, es hat aber größtmögliche Hürden hierfür aufgestellt. Nur in Ausnahmefällen bei einer konkreten Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter kommt die Online-Durchsuchung überhaupt in Betracht. Damit sind sämtliche Pläne des Innenministers gescheitert, die darauf abzielten, die Online-Durchsuchung schon im Vorfeld von Straftaten zu ermöglichen.Es ist jedoch zu bedauern, dass das Gericht im Kernbereich der privaten Lebensgestaltung hinter seiner bisherigen Rechtsprechung zurückbleibt. In seinem Urteil zum "Großen Lauschangriff" hatte es diesen Bereich noch unter einen absoluten Schutz gestellt. Durch sein heutiges Urteil hat es diesen Schutz relativiert, indem es zwar die Verwertung von Informationen aus diesem Bereich ausschließt, den Zugriff hingegen zunächst einmal für zulässig erachtet. Damit gibt es zukünftig keinen Bereich absolut geschützter privater Lebensgestaltung mehr."
Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion DIE LINKE, fordert die Koalitionsfraktionen auf, von der Online-Durchsuchung abzulassen: „"icht alles, was technisch möglich ist, muss man auch machen. Die Online-Durchsuchung greift tief in die Grundrechte ein und bringt keine zusätzliche Sicherheit." Die Bundesregierung müsse nun erklären, wie sie es mit den Grundrechten halten will. Korte: "Statt immer neuer Schnüffelgesetze erwarte ich, dass die Privatsphäre der Bürger geschützt wird. Schäuble muss erklären, wie er für diesen Schutz sorgen will, statt immer wieder Gesetze vorzulegen, die vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben."