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Hamburger Landgericht lehnt Unterlassungsanspruch von Gregor Gysi gegen ZDF ab

Pressemitteilung von Gregor Gysi,

Zu dem Beschluss des Hamburger Landgerichts bezüglich eines Unterlassungsanspruchs von Gregor Gysi, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, erklärt Michael Schlick, stellvertretender Fraktionssprecher:

„Mit Beschluss vom 30. Juni 2008 lehnte das Landgericht Hamburg wegen vermeintlich zulässiger Verdachtsberichterstattung einen Antrag von Gregor Gysi ab, dem ZDF künftig zu untersagen, die Äußerung zu verbreiten, wonach Gregor Gysi die Staatssicherheit willentlich und wissentlich über Havemann informiert habe.

Das Landgericht meint, es sei keine Tatsachenbehauptung aufgestellt worden, sondern lediglich eine "ausgewogene Verdachtsberichterstattung" erfolgt, die die Gegenargumente von Gregor Gysi ausreichend berücksichtigt habe.

Außerdem läge es in der Verantwortung von Gregor Gysi, dem ZDF dazu ein Interview verweigert zu haben.

Da Gregor Gysi dies alles anders einschätzt, hat er sofortige Beschwerde eingelegt.“