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Gesundheit ist keine Ware - Kassen haben sozialpolitischen Auftrag

Pressemitteilung von Frank Spieth,

DIE LINKE wendet sich gegen Forderungen aus dem Bundesgesundheitsministerium, Krankenkassen künftig wettbewerbsrechtlich wie normale Wirtschaftsunternehmen zu behandeln. Stattdessen fordert sie die Wiedereinführung der Härtefallregelung. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Frank Spieth, erklärt:

Die Kassen zu gewöhnlichen Wirtschaftsunternehmen zu degradieren, halte ich für hochgefährlich. Bislang gab es in der Bundesrepublik den Konsens, und in der Bevölkerung gibt es ihn immer noch, dass Krankenkassen einen sozialpolitischen Auftrag haben und daher den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts tragen und von einer demokratisch gewählten Selbstverwaltung gelenkt werden sollten.

Das Gesundheitsministerium will nun offenbar den Gesundheitsbereich vollkommen dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb unterwerfen. Das hätte gravierende Folgen: Der kostenlose Beitragseinzug über die Arbeitgeber und die Umsatzsteuerbefreiung würden den Kassen nicht mehr zustehen. Für die Versicherten würden Krankenversicherungen damit deutlich teurer.

Die Gesetzliche Krankenversicherung hat bereits viel von ihrem sozialen Charakter verloren. Wahltarife, Leistungsausgrenzungen, die Einführung neuer und die Erhöhungen bestehender Zuzahlungen sind Teil einer rot-grünen und schwarz-roten Strategie, die die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen und Kranke benachteiligt und ausgrenzt.

DIE LINKE will diese Ausgrenzung beenden. Deshalb haben wir einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Wiedereinführung der bis 2003 geltenden Härtefallregelung fordern (BT-Drs. 16/6033). Danach müssten Personen mit einem Einkommen von weniger als 980 Euro keine Zuzahlungen mehr leisten.

Union und FDP hielten diese Regelung bei ihrer Einführung 1989 angesichts der damals existierenden Zuzahlungen für sozialpolitisch notwendig. Bei den vielfach höheren Zuzahlungen, die die Menschen heute zu zahlen haben, ist sie das erst recht.