Zum Hauptinhalt springen

Gesetzentwurf zur Patientenverfügung überarbeitet

Pressemitteilung von Lukrezia Jochimsen,

Zur Überarbeitung ihres Gesetzentwurfs zur Regelung der Patientenverfügung erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen):

In der Anhörung des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung am 4. März 2009 waren sich die meisten Experten einig: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen - und zwar ohne Reichweitenbegrenzung, also unabhängig von Art und Phase der Krankheit. Die Anhörung hat bestätigt, dass wir mit unserem Entwurf richtig liegen.

Wir haben Anregungen aus der Anhörung in einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf aufgenommen. So haben wir den sogenannten „dialogischen Prozess“ zwischen Arzt und Betreuer - ein Kernstück des Entwurfs Zöller/Faust - explizit im Gesetz integriert. Mit der neuen Formulierung soll das Zusammenwirken von Arzt und Betreuer verdeutlicht werden: Zunächst prüft der Arzt, welche ärztliche Maßnahme mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. In einem zweiten Schritt soll diese Maßnahme unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens zwischen Arzt und Betreuer erörtert werden. Dieser Dialog ergab sich bisher aus dem Zusammenspiel der Regelungen unseres Entwurfs, wir haben ihn jetzt der Klarstellung halber noch einmal ausdrücklich formuliert.
Der Kerngehalt unseres Entwurfs wird dadurch jedoch nicht berührt.

Aufgenommen haben wir zudem die Formulierung, dass niemand dazu verpflichtet werden kann und darf, eine Patientenverfügung zu verfassen. Diese darf auch nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden.
Der Empfehlung der Sachverständigen, dass sich die Initiatoren der beiden Entwürfe ohne Reichweitenbegrenzung, Stünker/Kauch/Jochimsen/ Montag und Zöller/Faust, auf ein gemeinsames Konzept verständigen, wären wir gerne nachgekommen und würden es noch immer.

Wir haben dem Kollegen Zöller mehrfach unsere Bereitschaft signalisiert, die Entwürfe zusammenzuführen. Eine Einigung wurde allerdings seitens der Kollegen Zöller/Faust schon im Vorfeld blockiert: Es kam noch nicht einmal zu einem Gespräch. Zuletzt haben wir den Kollegen Zöller vor einer Woche schriftlich auf die Dringlichkeit einer Einigung hingewiesen und um ein Gespräch gebeten. Auch diese Bitte blieb - wie alle bisherigen - ohne Antwort.
Die Gruppe um den Kollegen Zöller hat stattdessen ihren Entwurf jetzt ergänzt um eine Vorschrift, nach der vor Errichtung einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung erfolgen soll. Eine solche Soll-Regelung ist rechtlich keineswegs unverbindlich. Sie würde eine Fülle von neuen Problemen aufwerfen und bei Patienten und Ärzten zu neuer Rechtsunsicherheit führen: In welchen Fällen ist die Wirksamkeit einer Patientenverfügung an eine vorherige ärztliche Beratung geknüpft und wann kann auf sie verzichtet werden? Das würde eine Fülle gerichtlicher Verfahren zur Klärung nach sich ziehen, bis hin zu einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ein Gesetz mit dieser Regelung würde den Menschen „Steine statt Brot“ geben, nicht aber die angestrebte Rechtssicherheit.

Nicht beantwortet ist auch die Frage, warum die Beratung nur von Ärzten erbracht werden soll, wo doch Seelsorger, Psychologen, Sozialarbeiter oder caritative Einrichtungen zur Beratung ebenso geeignet sind. Vor allem aber würde eine solche Regelung die Wirksamkeit von einigen Millionen bereits vorliegenden Patientenverfügungen in Frage stellen. Mit einer solchen Regelung ist den Menschen nicht gedient, im Gegenteil, sie stellt im Vergleich zum geltenden Recht einen Rückschritt dar.

Die unterschiedlichen Gesetzentwürfe werden jetzt abschließend am 28. Mai im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Noch ist Zeit für eine einvernehmliche Regelung ohne Reichweitenbegrenzung, wie sie von der überwiegenden Mehrheit der Menschen im Lande von uns erwartet wird.