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Gesetzentwurf zum Folgerecht enteignet bildende Künstlerinnen und Künstler

Pressemitteilung von Lukrezia Jochimsen,

Zur Ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes erklärt die Bundestagsabgeordnete und kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Luc Jochimsen:

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Folgerechtsrichtlinie vorgelegt, der 40 Prozent der bildenden Künstlerinnen und Künstler in diesem Land um ihren gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil am Erlös aus Weiterveräußerungen ihrer Werke bringt.

Im neuen Gesetz wird festgelegt, dass nur die Künstlerinnen und Künstler, deren Werke für 1 000 Euro oder mehr weiterverkauft werden, überhaupt einen Anspruch auf Folgerechtsvergütung haben.

Bisher lag der Anspruch bei 50 Euro. Der Anstieg auf das 20fache enteignet auf einen Schlag und ohne Not gerade die jungen, die am Anfang ihres kreativen Wirkens stehen, aber auch die älteren Künstlerinnen und Künstler. Es gibt viele Künstler und Künstlerinnen in diesem Land, deren Arbeiten die Preiskategorie von 1000 Euro und mehr nie erreichen.

Und damit nicht genug: Auch der Prozentsatz für Verkäufe bis 50 000 Euro, soll in Zukunft von 5 Prozent auf 4 Prozent gesenkt werden. Diese Absenkung bedeutet wiederum eine massive Schlechterstellung der folgerechtsberechtigten Künstlerinnen und Künstler. Sie führt neben der durch die Richtlinie vorgegebenen Staffelung der Beteiligungssätze zu einer erheblichen Verringerung des Aufkommens für die Urheber von Werken bildender Kunst.

Die benannten Änderungen sind aber keineswegs zwingend. Die europäische Richtlinie schreibt weder die Anhebung des Eingangssatzes auf 1 000 Euro, noch die Absenkung des bisherigen Prozentsatzes von 5 Prozent auf 4 Prozent vor.

Die Linksfraktion lehnt daher den Gesetzentwurf entschieden ab. Wer Kunst und Kultur fördern und schützen will, der kann dieses Gesetz nicht passieren lassen. Wir fordern von der Bundesregierung, den von der EU-Richtlinie gegebenen Gestaltungsspielraum zu Gunsten der Künstlerinnen und Künstler voll auszuschöpfen.