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Gabriel muss Scheitern von CETA anerkennen

Pressemitteilung von Sahra Wagenknecht,

„Die Absage des EU-Gipfels zur Unterzeichnung von CETA ist ein Erfolg für die Demokratie in Europa und Kanada. Statt weiteren Druck auf Belgien auszuüben sollte die Bundesregierung endlich anerkennen, dass CETA gescheitert ist. Spezielle Schiedsgerichte für Investoren sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und es ist ein Skandal, dass die EU und die Bundesregierung so stur an ihnen festhalten. Sollte sich Wirtschaftsminister Gabriel über die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes auch weiterhin hinwegsetzen, wird die Bundestagsfraktion der Linken erneut rechtliche Schritte gegen eine Unterzeichnung prüfen. Darüber hinaus werden wir dafür sorgen, dass das CETA-Abkommen spätestens im Bundesrat gestoppt wird,“ erklärt Sahra Wagenknecht zur Absage des für heute geplanten EU-Kanada-Gipfels. Die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:

 

„Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Pflichten der Bundesregierung klar formuliert. So heißt es: ‚Sie wird ihrem Vorbringen nach nicht der vorläufigen Anwendung für Sachmaterien zustimmen, die in der Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland verblieben sind. Dies betrifft insbesondere Regelungen zum Investitionsschutz, einschließlich des Gerichtssystems (Kapitel 8 und 13 CETA), zu Portfolioinvestitionen (Kapitel 8 und 13 CETA), zum internationalen Seeverkehr (Kapitel 14 CETA), zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Kapitel 11 CETA) sowie zum Arbeitsschutz (Kapitel 23 CETA).‘ Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen nicht dafür gesorgt, dass diese Auflagen erfüllt werden. Einseitige Zusatzerklärungen reichen dafür nicht aus, stattdessen muss der Vertragstext selbst geändert werden.“