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Für ein faires Wahlrecht gestern, heute und morgen

Pressemitteilung von Alexander Ulrich,

„Die Verkleinerung des Bundestags ist ein sehr berechtigtes Anliegen. Die strategischen Manöver von CDU/CSU sowie jetzt der Ampel-Regierung, um politische Gegner per Wahlrechtsreform zu schwächen, lehnen wir aber klar ab. Deshalb bin ich heute in Karlsruhe“, so Alexander Ulrich, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, anlässlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform von 2020. Ulrich weiter:

„Die Wahlrechtsreform von 2020 war ein handwerkliches Desaster und ohnehin nicht geeignet, den Bundestag wesentlich zu verkleinern. Auch Topjuristen aus dem Wahlrecht beklagen, dass daraus nicht ersichtlich wird, wie sich der Bundestag zusammensetzen soll. Der Text ist an zahlreichen Stellen lückenhaft und unvollständig. Wesentliche Fragen sind dadurch nicht durch den Gesetzgeber vorherbestimmt, sondern müssen vom Bundeswahlleiter beantwortet werden. Dabei verlangt die Gewaltenteilung, dass über die Zusammensetzung des Bundestags der Bundestag selbst entscheidet und nicht der Bundeswahlleiter mithilfe von Durchführungsbestimmungen.

Es ging der Union im Grunde nur darum, sich durch den Nichtausgleich von bis zu drei Überhangmandaten unfaire Vorteile auf Kosten kleinerer Parteien zu verschaffen. Dadurch wurde das Zweitstimmenverhältnis verzerrt. Deshalb haben wir geklagt. Allerdings ist die Auseinandersetzung mühsam, schließlich werden die fraglichen Normen durch die neuerliche Reform der heutigen Regierung erneut geändert. Wichtig ist: Das Ergebnis der Zweitstimmen muss über die Zusammensetzung des Bundestags entscheiden. Jede Wählerstimme muss bei der Bundestagswahl gleich viel zählen - egal ob sie in Bayern, NRW oder Thüringen abgegeben wird! Und jeder direkt gewählte Kandidat muss in den Bundestag. Reformvorschläge, die dies ignorieren, beschädigen die Demokratie. Wir hoffen sehr, dass sich aus der Urteilsverkündung in Karlsruhe nützliche Hinweise für die Auslegung des neuen Wahlrechts ergeben."