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Flugsicherung: Köhlers Okay fehlt - teilt der Bundespräsident die Bedenken der LINKEN?

Pressemitteilung von Dorothée Menzner,

Bundespräsident Horst Köhler hat das neue Flugsicherungsgesetz noch nicht unterschrieben. Wie Dorothée Menzner, die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. erfuhr, hat er die zuständigen Ministerien gebeten, bis zum 4. August dazu Stellung zu nehmen. „Dies ist ein bemerkenswerter Vorgang, den es seit Bestehen der Bundesrepublik wohl nur drei Mal gegeben hat.“ Die Fraktion sehe ihre Bedenken bestätigt.

Dorothée Menzner vermutet die gleichen Einwände, auf die sie schon im April in der Bundestagsdebatte vor der Verabschiedung des Gesetzes hingewiesen hatte: Das Flugsicherungsgesetz verstößt gegen Artikel 87d des Grundgesetzes. Deshalb hatte DIE LINKE. als einzige Fraktion gegen das Gesetz gestimmt.

Dorothée Menzner sieht ihre Auffassung auch durch das Urteil des Landgerichts Konstanz zum Flugunfall von Überlingen (2002) bestätigt. Denn die Richter stellten fest, bei der Luftüberwachung handle es sich um eine hoheitliche Aufgabe, die eine bundeseigene Verwaltung wahrzunehmen habe. Damit bleibe der Staat in der Verantwortung, so die Abgeordnete. „Er haftet weiterhin, selbst wenn der Luftraum privat kontrolliert werden sollte.“

Zusätzliche Ungereimtheiten sieht sie in der Finanzierung von Versorgungsansprüchen. Sie vermutet, dass bei Rückstellungen für das Personal eine Finanzlücke von bis zu 780 Millionen Euro klafft. Müsse dafür der Bund aufkommen, wäre der Verkaufserlös aufgezehrt, befürchtet Dorothée Menzner. Zudem sei offen, was verkauft werden soll. Die Verkehrspolitische Sprecherin verweist darauf, dass Teile der Technik der Deutschen Flugsicherung gar nicht gehören, sondern wegen Cross-Border-Leasingverträgen US-Investoren. Diese müssten zuerst gefragt werden - sogar wenn es nur darum geht, Anlagen auszurangieren.