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EuGH gegen deutsche Sprachtest-Regelung beim Ehegattennachzug

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

"Im Kern bedeutet das EuGH-Urteil das Aus für die deutsche Regelung. Mit EU-Recht unvereinbar ist in jedem Fall die Praxis, in der individuelle Umstände faktisch unberücksichtigt bleiben und Ehepaare über Monate und Jahre hinweg voneinander getrennt werden", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Sprachtests beim Ehegattennachzug. Dagdelen weiter:

"Der EuGH stellt klar, dass Sprachtests im Ausland nicht zu einer Auswahl der Personen führen dürfen, denen die Familienzusammenführung erlaubt wird. So aber ist die deutsche Praxis. Alle sozialen Umstände, die nach dem Urteil des EuGH berücksichtigt werden müssen – Alter, Bildungsniveau und die finanzielle Lage – spielen im deutschen Recht und in der Praxis keine Rolle. Ziel müsse es sein, so der EuGH, die Integration der Menschen zu erleichtern. Die deutsche Regelung steht diesem Ziel entgegen. Sie trennt Menschen über Monate und Jahre hinweg voneinander, nur weil ein Sprachtest nicht bestanden wurde.

Die Regelung richtet sich vor allem gegen sozial ausgegrenzte, bildungsbenachteiligte sowie ältere Menschen und Analphabeten, denen das Erlernen der deutschen Sprache im Ausland besonders schwer fällt – zumal nach deutschem Recht auch der Nachweis schriftlicher Sprachkenntnisse verlangt wird. 12.488 Mal wurde der Sprachtest 2014 im Ausland nicht bestanden, das entspricht etwa einem Drittel aller Fälle.

Das Menschenrecht auf Familienzusammenleben darf nicht weiter von Sprachkenntnissen abhängig gemacht werden. Diese Schikane beim Ehegattennachzug muss ersatzlos gestrichen werden."