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Erfolg für DIE LINKE – kein Freibrief für die EZB

Pressemitteilung von Gregor Gysi,

Zur Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof in Bezug auf das OMT-Ankaufprogramm durch die EZB, wogegen u.a. DIE LINKE im Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi:

„Schon das Bundesverfassungsgericht und nun auch der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof haben erhebliche Bedenken gegen den Umgang mit OMT geäußert. Dabei geht es um den Ankauf von Staatsanleihen der gefährdeten Staaten Griechenland u.a. auf dem Sekundärmarkt durch die EZB. Auch der Generalanwalt vertritt die Auffassung, dass die EZB im Falle eines solchen Ankaufs nicht gleichzeitig Kontrolleurin der Einhaltung von Bedingungen durch die Staaten sein darf. Das aber bedeutet, dass die EZB aus der Troika ausscheiden müsste. Die Mehrheit des Bundestages aus Union, SPD und Grünen hat immer als Bedingung für die so genannten Rettungspakete festgelegt, dass die EZB unbedingt Kontrolleurin im Rahmen der Troika sein müsse. Nur durch eine solche öffentliche Bank sei die Kontrolle überhaupt gewährleistet. Der Generalanwalt meint wie wir, dass die EZB nicht Käuferin und Kontrolleurin zugleich sein könne. Was macht aber der Bundestag, wenn seine Bedingung als rechtswidrig aufgehoben wird?

Ein weiterer Erfolg der Klage der LINKEN besteht darin, dass das OMT-Programm bisher nur in einer Presseerklärung bekannt gegeben wurde. Auch der Generalanwalt meint, dass ein festes, rechtsstaatlich überprüfbares Regularium erforderlich ist. Nun will aber Herr Draghi am 22. Januar ein noch größeres Ankaufgeschäft vollziehen, ohne dass es auch nur die Andeutung eines Rechtsaktes gibt. Das geht nun überhaupt nicht mehr.

Letztlich ist auch ein Erfolg, dass entgegen der Meinung der Bundesregierung u.a. der Generalanwalt wie wir der Meinung ist, dass Akten der EZB gerichtlich überprüfbar sind, also nicht der Rechtsordnung entzogen werden können.

Natürlich muss noch das Urteil des EuGH abgewartet werden, aber die Bundesregierung sollte jetzt schon beginnen, die rechtsstaatswidrigen Momente zu korrigieren. Das hätte sie sich übrigens ersparen können, wenn sie gleich auf DIE LINKE gehört hätte.“