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Erbschaftsteuerreform: Keine Chance für Chancengleichheit

Pressemitteilung von Barbara Höll,

Zum heutigen Beschluss der Erbschaftsteuerreform im Bundeskabinett und der fortdauernden Debatte um die angebliche zu starke Belastung für Unternehmenserben/-innen dadurch, erklärt Barbara Höll, stellvertretende Vorsitzende und steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Erben bedeutet immer eine Verletzung des Prinzips der Chancengleichheit. Denn die Chance auf ein großes Erbe hat nicht jeder. Zudem haben Vermögende meist schon vor dem Erbfall bessere Startchancen, da sie beispielsweise Bildungsvorteile genießen. Das belegt auch die neueste Pisa-Studie.

Daran gemessen stellt der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer einen weiteren Abbau von Chancengleichheit dar. Die besseren Chancen von Vermögenden werden noch durch großzügig bemessene Steuerprivilegien verstärkt. Das gilt auch für Unternehmenserben: 85 Prozent des Betriebsvermögen werden von der Erbschaftsteuer freigestellt. Und selbst die daran geknüpften Auflagen - die Lohnsumme darf innerhalb der ersten zehn Jahre 70 Prozent der Höhe vor dem Erbfall nicht unterschreiten, das Betriebskapital muss 15 Jahre im Wesentlichen erhalten bleiben - sollten für die Erben angesichts ihrer privilegierten Vermögensposition verkraftbar sein.

Für die anhaltende Debatte um die angebliche Schlechterstellung von Unternehmenserben habe ich vor diesem Hintergrund kein Verständnis: Hier diskutieren Privilegierte über noch mehr Privilegien.