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Entscheidung gegen Abwrackprämie für ALG II-Empfänger bleibt Fehler

Pressemitteilung von Gesine Lötzsch,

„Die Entscheidung der Bundesregierung, die Abwrackprämie ALG II-Empfängern weiter vorzuenthalten, bleibt auch trotz der richterlichen Bestätigung ein Fehler“, so Gesine Lötzsch zum Beschluss des Landessozialgerichts NRW in Essen, das die Anrechnung der Umweltprämie auf das Arbeitslosengeld II als rechtmäßig bestätigt hat. Die stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Wer von den Arbeitslosen Mobilität verlangt, muss ihnen die Möglichkeit geben, wie allen anderen auch, diese kostengünstig herzustellen. Gerade die sogenannten „Aufstocker“, die trotz Arbeit staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen und täglich den Weg zur Arbeit mit dem Auto zurücklegen, hätten davon profitieren können.

Es ist bedauerlich, dass Merkel und Co durch die Gerichtsentscheidung darin bestärkt werden, ihren Weg der sozialen Ausgrenzung von Arbeitslosen weiterzugehen. Die Richter hätten ein Signal dagegen setzen können.

DIE LINKE fordert mit dieser Ungleichbehandlung Schluss zu machen. Wer weiter einen Keil zwischen Arbeitnehmer und Arbeitslose treibt, wird dafür die Rechnung am Wahlabend zahlen müssen.“