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Entschädigungsleistungen für HIV-infizierte Bluter müssen gesichert werden

Pressemitteilung von Kathrin Vogler,

„Alle paar Jahre wieder droht der Stiftung ‚Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen‘ das Geld auszugehen. Dennoch weigern sich Bundesregierung und die Pharmakonzerne, die Verantwortung für die tausendfache Infektion mit HIV hatten, weiterhin beharrlich, den Opfern eine lebenslange Garantie der Entschädigungen zuzusichern. Erst recht wird die notwendige Aufstockung der Entschädigungsleistungen, die trotz Inflation und Kaufkraftverlust seit 21 Jahren nicht erhöht wurden, von der Bundesregierung zurückgewiesen“, erklärt Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Welt-AIDS-Tages am 1. Dezember. Ende der siebziger und während der achtziger Jahre wurden Tausende Bluter durch verseuchte Blutkonserven mit HIV infiziert. In der Bundesrepublik Deutschland waren es mehr als 1 500. Nachdem ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages 1994  ein schuldhaftes Verhalten der Behörden, der Pharmakonzerne sowie der Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes attestierte, wurde im Jahr 1995 endlich ein Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ erlassen. Die Finanzierung erfolgte zunächst auf freiwilliger Basis durch den Bund (40 Prozent), die Bundesländer (20 Prozent), sechs (durch Übernahmen/Konzentration auf dem Markt heute mittlerweile nur noch drei) Pharmakonzerne (36,3 Prozent) und die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes (3,7 Prozent). Vogler weiter:

„Die Infizierten brauchen klare, lebenslange Rechtsansprüche zum Nachholen des Inflationsausgleichs eine Erhöhung der Leistungen um 26 Prozent sowie eine regelmäßige Anpassung der Leistungshöhe. Als ersten Schritt forderte DIE LINKE darum in einem Änderungsantrag zum Bundeshaushalt 2017 (BT-Drucksache 18/9826) die sofortige Bereitstellung von elf Millionen Euro zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen. Die Pharmafirmen, die Mitschuld an den Infektionen tragen, müssen weiterhin in die Pflicht genommen werden. Dass die Koalitionsfraktionen diesen Antrag ablehnten, ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Es darf nicht sein, dass die Betroffenen ständig und akut mit der Angst leben müssen, dass der Stiftung die Mittel ausgehen.“