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Eingetragene Partnerschaften endlich umfassend gleichstellen

Pressemitteilung von Barbara Höll,

Bezug nehmend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Ausschluss von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern vom Bezug einer Hinterbliebenenrente in der Satzung von Versicherungsträgern erklärt die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Barbara Höll:

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Klage eines homosexuellen Mannes nicht zuzulassen, macht einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf der Politik deutlich. Es ist nicht hinnehmbar, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft weiterhin quasi eine Ehe „zweiter Klasse“ ist und die Ungleichbehandlungen durch den Staat oder wie hier einem Versicherungsträger nicht als Diskriminierung angesehen werden.

Die durch die herrschende Politik sanktionierte Privilegierung einer Lebensweise gegenüber der anderen stellt einen Eingriff in die individuellen Lebensweisen von Menschen dar und ist inakzeptabel. DIE LINKE fordert die umfassende Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft auf allen Rechtsgebieten. Alle Lebensweisen und alle Familienformen für die sich Menschen individuell entscheiden, haben ein Recht auf Anerkennung und Schutz sowie rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.