Zum Hauptinhalt springen

Ein-Euro-Jobs sind weder heute noch in Zukunft eine Grundlage zur Berechnung der Rentenanpassung

Pressemitteilung von Volker Schneider,

Zum heute vorgestellten Rentenversicherungsbericht erklärt der rentenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Volker Schneider:

Die Bundesregierung hat aus ihren längerfristigen Vorausberechnungen zur Rentenentwicklung die so genannten Ein-Euro-Jobs herausgenommen. Offenbar geht auch an ihr nicht völlig vorüber, welch verheerende Wirkung die Hereinnahme der "Ein-Euro-Jobs" in die Gehaltsstatistik auf die Entwicklung der Bruttoentgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit auf die Rentenanpassung hat. Die Ein-Euro-Jobs müssen aber nicht nur aus den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts herausgenommen werden, sondern auch aus der Berechnungsgrundlage für die aktuelle Rentenanpassung und damit auch für den so genannten Nachholfaktor herauszunehmen. Wer A sagt in der Vorausschau des Rentenversicherungsberichtes, muss auch B sagen in seinen aktuellen konkreten Berechnungsgrundlagen der Renten.

Denn was in der Zukunft gilt, ist auch heute schon richtig: "1-Euro-Jobs" sind keine Beschäftigungsverhältnisse, sondern Arbeitsgelegenheiten nach SGB II. Der eine Euro stellt kein Entgelt, sondern eine Entschädigung für Aufwendungen dar, die mit der Aufnahme einer gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsgelegenheit verbunden sind. Die "1-Euro-Jobs" gehören daher nicht in die Lohn- und Gehaltstatistik.

DIE LINKE. wird dazu morgen einen Antrag in den Bundestag einbringen. Den Koalitionsfraktionen dürfte die Zustimmung zu diesem Antrag nicht schwer fallen, wenn sie den Rentenbericht der Bundesregierung in dieser Frage ernst nehmen.