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Dogma der Einstaatigkeit erschwert Einbürgerungen

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit wegen gleichzeitigen Besitzes einer weiteren Staatsbürgerschaft erklärt die integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Sevim Daðdelen:

Das seit Januar 2000 geltende Staatsangehörigkeitsrecht hat versagt. Das hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heute erneut verdeutlicht. Dabei geht es um eingebürgerte Deutsche, die bis zum 31. Dezember 1999 einen Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft gestellt, diese aber erst nach dem 1. Januar 2000 erhalten haben. Ihnen wird damit der Vertrauensschutz entzogen, denn bis dahin war Mehrstaatigkeit nach deutschem Recht möglich.

Verantwortlich für diese Situation ist eine im Gesetz verankerte Ungleichbehandlung, die politisch gewollt ist. Das sture Festhalten am Grundsatz der Vermeidung der Mehrfachstaatsangehörigkeit ist anachronistisch und nährt fremdenfeindliche Ressentiments. Gerade das Dogma der Einstaatigkeit ist aber auch einer der wesentlichen Gründe für den kontinuierlichen Rückgang der Einbürgerungen seit dem Jahr 2000. Diese Entwicklung ist das Gegenteil von dem, was von allen Seiten als integrationspolitisch wünschenswert propagiert wird.

DIE LINKE. setzt sich deshalb erneut mit einem Antrag im Bundestag (Drs. 16/1770) für eine umfassende Erleichterung der rechtlichen und praktischen Voraussetzungen des Einbürgerungsverfahrens aus. Dadurch soll unter anderem Mehrstaatigkeit generell möglich werden.