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DIE LINKE. prüft Gang nach Karlsruhe gegen Vorratsdatenspeicherung

Pressemitteilung von Jan Korte,

Zu einem von der Fraktion DIE LINKE. in Auftrag gegebenen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der EU-Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Jan Korte, Mitglied des Innenausschusses für die Fraktion DIE LINKE.:

Ein von der Fraktion DIE LINKE. in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages bekräftigt die Einschätzung unserer Fraktion, nach der die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. Darüber hinaus bezweifelt die Studie, dass dem Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Umsetzung der Richtlinie gelingen wird.

Wenn schon nicht aus Gründen der Wahrung der Bürgerrechte, so doch mindestens aus juristischen Gründen sollte die Bundesregierung jetzt einlenken und von der Vorratsdatenspeicherung Abstand nehmen. Angesichts der Faktenlage wäre es vollkommen absurd, weiterhin daran festzuhalten.

Unmittelbar nach der Sommerpause wird DIE LINKE. einen Antrag vorlegen, in dem die Bundesregierung auffordert wird, auf die Umsetzung der Richtlinie zu verzichten, bis der EuGH über die anhängigen Nichtigkeitsklagen Irlands und der Slowakei entschieden hat. Das ist noch mal eine Chance für Justizministerin Zypries, eine weitere Blamage wie bei dem Luftsicherheitsgesetz oder der Fluggastdatenübermittlung zu vermeiden. Derzeit prüfen wir den Gang vor das Verfassungsgericht für den Fall, dass die Bundesregierung doch die Chuzpe besitzen sollte, ein Umsetzungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung einzubringen.