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DIE LINKE. fordert Ausbau der Unternehmensmitbestimmung

Pressemitteilung von Werner Dreibus,

DIE LINKE. fordert einen Ausbau der Unternehmensmitbestimmung. Anlässlich der Überreichung des Mitbestimmungsberichts der Biedenkopf-Kommission macht der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Werner Dreibus, deutlich: "Unternehmensmitbestimmung bedeutet auch heute noch, ein Stück Demokratie in den Unternehmen wagen. Wer das deutsche Unternehmensmitbestimmungsmodell zukunftsfest machen will, muss die Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat stärken. Dazu gehört unter anderem, das doppelte Stimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden ersatzlos zu streichen."

In ihrem Abschlussbericht stellen die Wissenschaftler der Biedenkopf-Kommission unter anderem fest, dass sich das deutsche Modell der Unternehmensmitbestimmung bewährt hat. "Jetzt gilt es diese Errungenschaft allen Beschäftigten zugute kommen zu lassen. Die paritätische Mitbestimmung muss auf alle Unternehmen ab 500 Beschäftigten ausgedehnt werden und das unabhängig von der Rechtsform", forderte Dreibus. In Zeiten der Globalisierung fühlten sich immer mehr Menschen ohnmächtig angesichts von Standortschließungen und Managementversagen. "Gegen diese Ohnmacht helfen starke Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten und eine bessere Kontrolle der Vorstände durch die Aufsichtsräte", sagte Dreibus weiter.

Die Wissenschaftler der Biedenkopf-Kommission schlagen unter anderem vor, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats künftig in einem Verhandlungsmodell zu regeln. Die Details des Vorschlags bergen aus Sicht von Dreibus einigen Sprengstoff. "Der Vorschlag läuft auf die Möglichkeit hinaus, auch gegen die Stimmen der Gewerkschafter Verschlechterungen der Mitbestimmungsmöglichkeiten durchzusetzen. Betriebsräte würden dadurch noch stärker als bisher den Erpressungsversuchen der Arbeitgeberseite ausgesetzt. Dies wäre der Anfang vom Ende des deutschen Mitbestimmungsmodells." erklärte Dreibus. "Ein Verhandlungsmodell darf es nur auf Grundlage unverhandelbarer gesetzlicher Mindeststandards geben. Abweichungen nach unten sind auszuschließen. Abweichungen dürfen nur durch Tarifvertrag erfolgen."