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Die Auseinandersetzung um die EU-Dienstleistungsrichtlinie

Pressemitteilung von Ulla Lötzer,

Zum Beschluss des Wettbewerbsrates zur EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt Ulla Lötzer, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. für internationale Politik und Globalisierung:

Falls die Pflege tatsächlich vollständig aus dem Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen ist, so ist dies ein guter Erfolg des anhaltenden Protestes gegen die Richtlinie. Noch aber muss das EU-Parlament in seiner zweiten Lesung dieser Änderung zustimmen.

Nach wie vor sind aber große Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge im Geltungsbereich der Richtlinie. Nach wie vor müssen Regierungen alle Regelungen überprüfen und melden, die sie gegen Dienstleister aus anderen EU-Staaten anwenden wollen. Damit sind inländische Unternehmen immer noch diskriminiert, weil für sie andere Auflagen und Regelungen gelten als für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer. Damit bleibt die Gefahr einer Abwärtsspirale für soziale und ökologische Standards im Namen der Wettbewerbsgleichheit. Auch der Schutz vor Lohn- und Sozialdumping ist nicht gegeben, da es weder einen gesetzlichen Mindestlohn noch den Schutz der Tarifverträge im Entsendegesetz außer für den Baubereich gibt. Darüber hinaus wird jegliche Kontrolle über die Einhaltung von Gesetzen bei Leiharbeit mit den parallel verhandelten Leitlinien zu Entsenderichtlinie de facto unmöglich gemacht.

Entgegen der veröffentlichten Meinung ist die Auseinandersetzung nicht beendet, sondern in die entscheidende Phase getreten. Im Herbst wird es eine zweite Lesung im Europaparlament geben. Die Zeit werden wir für die parlamentarische Auseinandersetzung nutzen und die angekündigten Aktivitäten von Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden unterstützen.