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Deutschkenntnisse beim Familiennachzug als Instrument sozialer Selektion

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

Zur Forderung des innenpolitischen Sprechers der Union im Bundestag, Hans-Peter Uhl (CSU), beim Ehegatten-Nachzug den Nachweis von Deutschkenntnissen zu verlangen, erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Sevim Daðdelen:

Die Forderung der CSU ist schon aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen nicht akzeptabel. Nachziehende Ehepartnerinnen und Ehepartner zu verpflichten, sich vor der Einreise Deutschkenntnisse anzueignen, verstößt unter anderem gegen die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung.

Die CSU will den Familiennachzug dauerhaft verhindern. Ihr ist sehr wohl bewusst, dass in den meisten Staaten Deutschkurse, wenn überhaupt, nur in größeren Städten angeboten werden. Menschen aus ländlichen Regionen haben zumeist weder die Mittel noch die Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu erwerben. In der Praxis bedeutet diese Forderung, dass der Erwerb von Sprachkenntnissen zur sozialen Selektion genutzt wird. Das Grundrecht, als Familie zusammenzuleben, gilt dann nur für Privilegierte.

Die CDU/CSU entdeckt immer dann ihr Herz für Frauen, wenn es um das Schüren rassistischer Vorurteile geht, wie bei den Themen „Kopftuch“ und „Ehrenmorde“. Aber gerade Frauen werden von einer derartigen Verpflichtung besonders betroffen sein. Vielen verheirateten Frauen wird es kaum möglich sein, sich monatelang in die nächstgelegene Stadt oder in die Hauptstadt zu begeben, um dort Deutsch zu lernen.

Statt die Integrationsanforderungen in anderen Staaten zu verlagern, sollten die Integrationskurse in Deutschland verbessert werden.