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Der Schutz von Ehe und Familie gilt nur für "Deutsche"

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

Die Einschränkung des Ehegattennachzugs im novellierten Zuwanderungsgesetz zeigt erste Wirkungen bei der Familienzusammenführung. Im dritten Quartal 2007 wurden lediglich 8.603 Visa zum Ehegattennachzug erteilt. Im zweiten Quartal waren es noch 9.267, und im Jahr 2006 lag die durchschnittliche Quartalszahl bei knapp 10.000. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervor (BT-Drs. 16/6914). Sevim Dagdelen, integrationspolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt dazu:

Während öffentlich behauptet wird, der Sprachnachweis vor der Einreise diene der „präventiven“ Integration der Betroffenen, wird damit in Wahrheit die Einreise von Ehegatten be- bzw. verhindert - und damit eben nicht deren "Integration" befördert.

Bereits nach kurzer Zeit bestätigt sich damit die Kritik an den jüngsten Verschärfungen des Zuwanderungsrechts. Ausländischen Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und -partnern wird ein Zusammenleben mit ihren deutschen Ehegatten in der Bundesrepublik verwehrt, wenn diese keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorweisen können. Das verstößt gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtkonvention.

Betroffen sind vor allem sozial- und bildungsbenachteiligte Menschen. Auch wenn dadurch ein zeitnahes Zusammenleben unmöglich wird, hält die Bundesregierung den Erwerb von Deutschkenntnissen bei Lern- oder Einkommensbenachteiligten und bei Analphabeten, selbst bei einer fortgeschrittenen Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt eines Kindes für verhältnismäßig und zumutbar.

Zur Rechtfertigung dieser sozialen Selektion zitiert die Bundesregierung die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1987. Allerdings hat sie diese Entscheidung nur sehr selektiv zur Kenntnis genommen. Von der darin geforderten Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten individuellen Interessen nachziehender Familienangehöriger ist in ihrer Antwort nichts zu lesen.

Zynisch ist, dass die Bundesregierung in ihren Haushaltsplanungen bereits von einem Rückgang der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen infolge der verschärften Bedingungen beim Ehegattennachzug ausgegangen ist. Da nur noch Familienangehörige einreisen dürfen, die bereits einfache Sprachkenntnisse nachweisen können, werden zusätzliche Kostensenkungen eingeplant. Die Integrationskosten werden also in die Herkunftsländer verlagert.