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Deals nicht gesetzlich erlauben, sondern verbieten

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zu dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf, mit dem die Praxis so genannter Deals in Strafverfahren auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll, erklärt Wolfgang Neskovic, stellvertretender Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

"Der Deal muss nicht gesetzlich erlaubt, sondern gesetzlich verboten werden. Er stellt einen unwürdigen Handel mit der Gerechtigkeit dar. Das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch. Der Deal bevorzugt die finanziell Bessergestellten und führt zu einem Zweiklassenstrafrecht. Der Reiche kann sich gewissermaßen freikaufen, der Hartz IV - Empfänger nicht.

Der Gesetzentwurf ist die Kapitulationsurkunde des seit Jahren finanziell und personell ausgezehrten Rechtsstaates. Statt eine unwürdige und ungerechte Praxis in Gesetzesform zu gießen, ist es vielmehr notwendig, die Gerichte personell so auszustatten, dass sie auch komplizierte und langwierige Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren ohne Deals führen können."