Zur Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. bezüglich der geplanten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes sagt der familienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Jörn Wunderlich:
Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihrer Kinder ist nach Auskunft der Bundesregierung mehr als doppelt so hoch wie das Armutsrisiko von Paaren mit Kindern. Trotzdem besteht aus Sicht der Bundesregierung kein Anlass, das Unterhaltsvorschussgesetz umfassend zu reformieren. Die demnächst anstehenden Änderungen werden lediglich als rechtstechnischer Vorgang bezeichnet. Die Begründung der Bundesregierung ist so simpel wie falsch: das Armutsrisiko der Kinder sei getrennt von dem der Eltern zu sehen. Die Kinder Alleinerziehender seien durch Kindergeld und Unterhalt beziehungsweise Unterhaltsvorschuss abgesichert. In diesem Zusammenhang muss man wissen: Der Unterhaltsvorschuss wird nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gewährt. Und selbst das gilt nur, wenn die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten noch nicht ausgeschöpft ist. Im Klartext: mehr als die Hälfte der Einelternfamilien profitiert gar nicht vom Unterhaltsvorschuss. DIE LINKE. fordert deshalb eine umfassende Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes im Sinne der Betroffenen. Der Staat sollte Alleinerziehende nicht mit dem Problem ausfallender Unterhaltsleistungen allein lassen. Dies gilt umso mehr, da inzwischen 20 Prozent aller Familien Einelternfamilien sind - in Ostdeutschland sogar 25 Prozent. Wir fordern daher, den Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes zur Verfügung zu stellen und die Förderungshöchstdauer von 72 Monaten aus dem Gesetz zu streichen.
Das Armutsrisiko Alleinerziehender ist der Bundesregierung egal
Pressemitteilung
von
Jörn Wunderlich,