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Bußgeld vom Einkommen abhängig machen

Pressemitteilung von Gesine Lötzsch,

„Bußgelder haben nur dann eine erzieherische Wirkung, wenn das Bußgeld im Verhältnis zum Einkommen steht“, kommentiert Gesine Lötzsch die von der Bundesregierung beschlossenen höheren Bußgelder für Verkehrssünder und fordert mehr Sicherheit auf den Straßen durch mehr soziale Gerechtigkeit. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:

„Ein Bußgeld von 100 Euro ist für einen Pendler, der sich mit einem Mini-Job über Wasser halten muss, ein dramatischer Eingriff in seine Lebensumstände. Ein Bußgeld in der gleichen Höhe für einen Verkehrssünder, der ein Einkommensmillionär ist, hat faktisch keine erzieherische Wirkung. Deshalb ist ein Verfahren, wie es in Finnland angewandt wird, auch für die Bundesrepublik sinnvoll. In Finnland werden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h Tagessätze festgelegt.

Die Höhe eines Tagessatzes basiert auf dem Monatslohn des Verkehrssünders und wird in jedem Einzelfall gesondert festgelegt. Als Basis werden 1/60 vom Nettomonatslohn angesetzt. Bei entsprechenden Familien- und Vermögensverhältnissen kann er nach Vorlage entsprechender Nachweise auch herabgesetzt werden. Je höher der Nettolohn ist, umso mehr ist zu bezahlen. Einigen vermögenden Verkehrssündern wurden so in der Vergangenheit Beiträge in Höhe von 100.000 Euro als Geldstrafe für Tempoverstöße auferlegt.

DIE LINKE wird einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen, der sich an das finnische Modell anlehnt.