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Busemanns falsche Schlussfolgerung

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zur Kritik des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) am Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verständigung in Strafsachen (Deal) erklärt Wolfgang Neskovic, stellvertretender Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

"Dem niedersächsischen Justizminister ist zuzustimmen, wenn er davon spricht, dass der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen die "Legalisierung von Mauschelei" sei. Er liegt jedoch falsch, wenn er meint, dieser Vorwurf ließe sich durch "deutliche Nachbesserungen" ausräumen. Auch der Gesetzentwurf des Bundesrates, auf den der Justizminister verweist, würde den unwürdigen Handel von reichen Angeklagten mit einer ärmlich ausgestatteten Justiz nicht verhindern.

DIE LINKE bleibt dabei: Der Deal bevorzugt die finanziell Bessergestellten und führt zu einem Zweiklassenstrafrecht. Der Reiche kann sich gewissermaßen freikaufen, der Hartz IV-Empfänger nicht. Der Deal muss deshalb nicht gesetzlich erlaubt, sondern gesetzlich verboten werden. Das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch."